Die seit Mittwoch, den 24.11.2021, gülte Infektionsschutzverordnung zwingt uns die Zulassungsregeln zu den Praxisräumen zu verschärfen. Ab sofort kann pro Kind nur noch EINE BEGLEITPERSON (Ausnahme U2 & U3) das Kind begleiten. Diese Person muss „3G“ sein. Bitte halten Sie einen aktuellen Testbefund oder einen gültigen Geimpft- oder Genesenennachweis bereit. Sollte das nicht möglich sein, so werden wir Ihnen einen neuen Untersuchungstermin anbieten.